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   BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88   

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https://dejure.org/1989,4744
BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88 (https://dejure.org/1989,4744)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88 (https://dejure.org/1989,4744)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1989 - 1 BvR 1539/88 (https://dejure.org/1989,4744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung an die Unterhaltspflicht für Geschiedenenwitwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88
    Insoweit sind die angegriffenen Entscheidungen nur in engen Grenzen einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung zugänglich (BVerfGE 18, 85 >92<).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88
    Zwar werden auch die Folgewirkungen einer Ehe, zu denen neben der Unterhaltsregelung auch die Hinterbliebenenversorgung gehört, durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (BVerfGE 53, 257 >296<).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88
    Aus den genannten Verfahrensgrundrechten folgt hingegen kein Anspruch auf eine bestimmte gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 64, 1 >12<; 69, 1 >49<; 70, 288 >294<).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88
    Aus den genannten Verfahrensgrundrechten folgt hingegen kein Anspruch auf eine bestimmte gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 64, 1 >12<; 69, 1 >49<; 70, 288 >294<).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88
    Aus den genannten Verfahrensgrundrechten folgt hingegen kein Anspruch auf eine bestimmte gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 64, 1 >12<; 69, 1 >49<; 70, 288 >294<).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88
    Namentlich kann eine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Gerichtsentscheidungen erst dann angenommen werden, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 67, 90 >94< m.w.N.).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88
    Soweit die Beschwerdeführerin unter Berufung auf den Beschluß des Ersten Senates vom 10. Januar 1984 (BVerfGE 66, 84 >93 ff.<) geltend macht, sie sei im Verhältnis zur zweiten Ehefrau des Versicherten als Unterhaltsberechtigte vorrangig zu berücksichtigen gewesen, übersieht sie, daß es sich hier um eine andere Fallgestaltung handelt.
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81

    Aufteilung einer Hinterbliebenenrente - Kriterium der Ehedauer -

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obgleich zwischen diesen Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 66, 66 >75<).
  • BVerfG, 29.09.1981 - 1 BvR 185/81
    Auszug aus BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88
    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber zulässigerweise an die Unterhaltsersatzfunktion der Geschiedenen-Witwenrente angeknüpft, ohne daß er von Verfassungs wegen gehalten gewesen wäre, bereits dem Gedanken einer Teilhabe der früheren Ehefrau an den während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften des Versicherten Rechnung tragen zu müssen (vgl.BVerfG, Beschluß vom 29. September 1981 - 1 BvR 185/81, in SozR 2200 § 1265 Nr. 57 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 17.11.2005 - L 14 R 4261/03

    Partielle Rücknahme von Rentenbescheiden; Nachträgliche Erbringung von zu Unrecht

    Zur Bindung von Bescheiden und gerichtlichen Entscheidungen muss die Klägerin auf Folgendes hingewiesen werden: Verbindlich sind Verwaltungsakte, und zwar grundsätzlich nur im Verhältnis erlassende Behörde - Bürger (§ 77 SGG); bei Rentenbescheiden betrifft dies den Verfügungssatz, mithin Art, Höhe und Dauer der Rente, nicht aber die Begründung und die zur Begrüdung herangezogenen Sachverhalte, nicht einmal den für den Rentenbeginn und die Höhe der Rente maßgebenden Versicherungs- bzw. Leistungsfall (BSG vom 28.04.1989 - 5 RJ 39/88 in SozSich 1989, 312; BSG vom 06.09.1989 - 5 RJ 33/88 in SozR 1500 § 77 Nr. 70. Anderer Ansicht nur BSG vom 29.06.1984 - 4 RJ 53/83 in SozR 1500 § 54 Nr. 61 zu einem vom Versicherungsträger in einem bewilligenden Rentenbescheid positiv festgestellten Leistungsfall; kritisch hierzu BSG vom 06.09.1989, a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2010 - L 4 R 539/09
    Die gesetzliche Regelung in der Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung enthält eine Typisierung, welcher mit den von der Klägerin zur Abwendung von Härten geltend gemachten Billigkeitserwägungen nicht entgegengetreten werden kann (zum Problemkreis vgl. auch die Entscheidungen des BVerfG vom 10. März 1989 1 BvR 1539/88 - SozR 2200 § 1265 Nr. 95; vom 20. April 1993 - 1 BvR 435/93 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 10; auch nochmals BSG, Beschluss vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 20/99 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2011 - L 8 R 964/09
    Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, den Anspruch davon abhängig zu machen, dass durch den Tod des Versicherten ein Unterhaltsanspruch oder tatsächlich geleisteter Unterhalt entgangen ist (s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 1 BvR 1649/01, SozR 4-2600 § 243 Nr. 3, vom 20. April 1993 - 1 BvR 435/93, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 10 und vom 10. März 1989 - 1 BvR 1539/88, SozR 2200 § 1265 Nr. 95).
  • BSG, 11.10.1988 - 4 BA 18/88
    Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl BVerfG 1. Senat 3. Kammer vom 10.3.1989 1 BvR 1539/88).
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